Kunst mit Wirkung – 

ästhetisch und steuerlich interessant!


Der Kauf eines Kunstwerks kann nicht nur Räume veredeln, sondern auch steuerlich vorteilhaft sein. Nach deutschem Steuerrecht ist bei betrieblicher Nutzung von Kunstwerken zu gestalterischen oder repräsentativen Zwecken eine Abschreibung gemäß § 7 EStG möglich.

Kunstwerke, die als Gebrauchskunst oder dekorative Raumgestaltung eingesetzt werden – etwa in Büros, Yogastudios, Praxen, Kanzleien oder Hotels – können über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden.

Für Kunstwerke bis 800 € netto gilt die Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach § 6 EStG: Solche Anschaffungen können sofort im Jahr des Kaufs vollständig von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.

So verbindet sich ästhetischer Mehrwert mit wirtschaftlichem Nutzen – Kunst, die inspiriert und zugleich eine Investition in den eigenen Unternehmensauftritt ist.

Hinweis:

Die steuerliche Behandlung hängt stets vom Einzelfall ab.
Bitte wenden Sie sich für eine verbindliche Einschätzung an Ihre Steuerberatung.